Pickerl
§57a-Pickerl-Überprüfung in Zeiselmauer
- Pickerl für verschiedene Fahrzeugarten: Autos, Motorräder, Mopeds und Anhänger
- Ermächtigte Begutachtungsstelle für die gesetzlich vorgeschriebene §57a-Überprüfung
- Prüfung wichtiger Fahrzeugbereiche von den Bremsen bis zur Beleuchtung
Die §57a-Pickerl-Überprüfung gehört für viele Fahrzeuge regelmäßig dazu. Bei PSM81 in Zeiselmauer können Sie das Pickerl für Autos, Motorräder, Mopeds und Anhänger durchführen lassen. Als ermächtigte Begutachtungsstelle prüft die Autowerkstatt, ob Ihr Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen an die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit erfüllt.
Was ist die §57a-Pickerl-Überprüfung?
Die §57a-Begutachtung ist eine gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßig durchzuführende Überprüfung von Kraftfahrzeugen. Dabei kontrolliert eine ermächtigte Begutachtungsstelle, ob das Fahrzeug den geltenden Anforderungen entspricht.
Erfüllt das Fahrzeug die Voraussetzungen, erhält es die Prüfplakette – das sogenannte Pickerl. Sie enthält unter anderem Angaben zur Fälligkeit der nächsten Begutachtung.
Was prüft die Werkstatt beim Pickerl?
Bei der Begutachtung nimmt das Werkstattteam die für die Verkehrs- und Betriebssicherheit relevanten Fahrzeugbereiche genau unter die Lupe. Dazu zählen unter anderem:
Bremsanlage
Lenkung
Karosserie und Fahrgestell
Fahrwerk
Räder und Reifen
Motor
Beleuchtung
Sicherheits- und Warneinrichtungen
Sicht und vorgeschriebene Ausrüstung
Darüber hinaus berücksichtigt die §57a-Überprüfung die vorgeschriebenen Anforderungen an die Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs.
Pickerl für Auto, Motorrad, Moped und Anhänger
Nicht nur Pkw benötigen eine regelmäßige Begutachtung. PSM81 führt die Pickerl-Überprüfung für unterschiedliche Fahrzeugarten durch:
- Autos
- Motorräder
- Mopeds
- Anhänger
Was passiert, wenn die Prüfung Mängel zeigt?
Stellt das Werkstattteam bei der Begutachtung Mängel fest, hält es diese im Prüfgutachten fest. Je nach Art und Schwere unterscheidet die Begutachtung zwischen leichten Mängeln, schweren Mängeln, Gefahr in Verzug und Vorschriftmängeln.
Die jeweilige Einstufung entscheidet darüber, welche Maßnahmen erforderlich sind und ob das Fahrzeug die Prüfplakette erhält. Bei entsprechenden Mängeln muss der Fahrzeughalter diese beheben lassen, bevor die Voraussetzungen für das Pickerl erfüllt sind.
Häufige Fragen zur §57a-Überprüfung
Wann ist das Pickerl fällig?
Für Pkw und Anhänger bis 3,5 Tonnen gilt grundsätzlich die sogenannte 3-2-1-Regelung: Die erste Begutachtung steht drei Jahre nach der Erstzulassung an, die zweite zwei Jahre später und anschließend jedes Jahr.
Je nach Fahrzeugart können andere Intervalle gelten. Entscheidend sind deshalb immer die für das jeweilige Fahrzeug geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Welche Unterlagen benötige ich für die Pickerl-Überprüfung?
Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung sowie gegebenenfalls Genehmigungspapiere, Genehmigungen und Gutachten für Sonderausstattungen mit. Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen können außerdem der Typenschein beziehungsweise das COC-Papier erforderlich sein.
Was passiert bei einem abgelaufenen Pickerl?
Ein abgelaufenes Pickerl kann rechtliche Konsequenzen und eine Geldstrafe nach sich ziehen. Achten Sie deshalb auf den nächsten Fälligkeitstermin und vereinbaren Sie die Begutachtung rechtzeitig.
Buchen Sie Ihre Pickerl-Überprüfung in Zeiselmauer bei PSM81
Ob Auto, Motorrad, Moped oder Anhänger – PSM81 ist Ihre ermächtigte Begutachtungsstelle für die §57a-Überprüfung in Zeiselmauer. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie Ihr Fahrzeug fachgerecht begutachten.